Überwiegend vermietetes Mehrfamilienhaus

06484 Welterbestadt Quedlinburg

Straße des Friedens 22, 24, 26


€ 599.000

€ 720.000

D21-02-022


Sachsen-Anhalt. Quedlinburg mit rd. 28.000 Einwohnern liegt an der Bode, ca. 23 km westlich von Aschersleben, ca. 45 km östlich von Bad Harzburg und ca. 60 km südwestlich der Landeshauptstadt Magdeburg, am Knotenpunkt der B 79 / B 6 sowie an der A 36 (Braunschweig-Bernburg (Saale)). Die A 14 verläuft ca. 40 km östlich, die A 2 ca. 50 km nördlich. Quedlinburgs architektonisches Erbe steht seit 1994 auf der UNESCO-Liste des Weltkulturerbes und macht die Stadt zu einem der größten Flächendenkmale in Deutschland. In der historischen Altstadt mit ihren kopfsteingepflasterten Straßen, verwinkelten Gassen und kleinen Plätzen befinden sich rund 1.200 Fachwerkhäuser aus sechs Jahrhunderten. Am Markt liegt das Renaissance-Rathaus mit der Roland-Statue, südlich davon der Schlossberg mit der romantischen Stiftkirche und dem Domschatz als Zeugnisse des Quedlinburger Domstiftes. Die Objekte (Pos. 22 und 23) befinden sich im kleinen OT Quarmbeck, ca. 5 km südlich des Quedlinburger Stadtzentrums. Quarmbeck liegt an der Landesstraße L 239. Die nördlich verlaufende A 36 (AS Quedlinburg Ost) wird über die L 66 nach ca. 9 km erreicht. Quarmbeck ist an das Busnetz der Harzer Verkehrsbetriebe angeschlossen. Beide Objekte Pos. 22 und 23 sind Bestandteil des ehemaligen Fliegerhorstes Quarmbeck. In den 1930er Jahren wurde die „Kaserne Quarmbeck“ errichtet. Nach 1945 erfolgte eine Nutzung zu Wohnzwecken sowie die Nutzung der Kasernengebäude durch Einheiten der Sowjetarmee. Anfang der 1970er Jahre wurde die Bausubstanz durch Wohnblöcke in Plattenbauweise ergänzt. Nach 1990 erfolgte eine Aufwertung des gesamten Bestandes zur Wohnnutzung und nach 2000 der Rückbau bzw. Abriss eines Großteils der Bebauung durch die Wowi Quedlinburg mbH. Insofern befinden sich die Verkaufsobjekte gegenwärtig in einer ruhigen, begrünten Wohnlage, umgeben von Wohnhäusern und gewerblich genutzten Objekten sowie für Wohnbebauung vorgesehene Reserveflächen. Bei beiden Objekten handelt es sich um eine militärische Altlastenverdachtsfläche. Untersuchungen liegen dem Landkreis nicht vor. Erfahrungsgemäß sind in den derzeit als Wohnbereiche genutzten Flächen keine erheblichen Bodenbelastungen zu erwarten.