Auktionsablauf

Die Auktionen werden geleitet von dem öffentlich bestellten und vereidigten Grundstücksauktionator Carsten Wohlers sowie dem Grundstücksauktionator Hagen Wehrmeister.

Die Objekte werden der Reihe nach aufgerufen und zunächst die objektspezifischen Daten verlesen (ausgelobt). Dann werden die jeweils abgedruckten Mindestgebote aufgerufen und um Abgabe höherer Gebote (per Handzeichen), im Rahmen der von uns festgelegten Steigerungsraten gebeten. Der Meistbietende erhält mit dem dritten Hammerschlag den Zuschlag.

Durch Zuschlag des Auktionators in Verbindung mit der notariellen Beurkundung kommt der Kaufvertrag zustande. Der Vertrag wird in der Auktion vom Ersteher, dem Auktionator bzw. dessen Bevollmächtigten und dem Notar unterschrieben. Einen allgemeinen Mustertext für den nach Zuschlagserteilung abzuschließenden Kaufvertrag (PDF, 63 kB) finden Sie hier zum Download.

Grundlage der Zuschläge sind unsere allgemeinen Versteigerungsbedingungen, beurkundet durch den Rechtsanwalt Dr. Felix Ritter als amtlich bestellter Notarvertreter für Notar Dr. Uwe Ritter, Berlin, zum UVZ Nr. R 883/2022 vom 30.12.2022. Diese sind auch in unseren Katalogen abgedruckt.

Das vom Ersteher an das Auktionshaus zu zahlende Aufgeld beträgt inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %):

bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) bis € 19.999,- 17,85 %
bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von € 20.000,- bis € 49.999,- 11,90 %
bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) von € 50.000,- bis € 99.999,- 9,52 %
bei Zuschlagspreisen ab € 100.000,- 7,14 %

Das Aufgeld ist mit Zuschlag fällig und zahlbar.

Die vom Ersteher zu leistende Bietungssicherheit ist der Höhe nach gestaffelt: Kaufpreise bis € 2.000,- sind sofort vollständig zu hinterlegen, bei Meistgeboten bis € 20.000,- beträgt die Sicherheitsleistung pauschal € 2.000,- und bei Zuschlagspreisen über € 20.000,- beträgt die Sicherheitsleistung 10 %. Die Sicherheitsleistung ist in der Auktion in bar oder als Verrechnungsscheck eines inländischen Kreditinstitutes zu hinterlegen. Die Einlösung des Schecks muss unverzüglich gewährleistet sein. Der Restkaufpreis ist 1 Monat nach Zuschlag zu hinterlegen. Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der verantwortlichen Auktionatoren.

Die Auktionen sind öffentlich, der Zutritt ist gewährleistet, das Hausrecht liegt aber ausschließlich bei den Auktionatoren, die auch von Fall zu Fall über die Teilnahme von Bietern an der Auktion entscheiden können.