Eine Immobilie ersteigern? Welche Wege zum Ziel führen.

Für Käufer wie für Verkäufer von Immobilien eröffnen wettbewerbsorientierte Verkaufsverfahren lukrative Chancen. Insbesondere auch bei Versteigerungen sind die Möglichkeiten groß, erfolgreich am Markt zu agieren. Ganz gleich, welche Perspektive dabei im Vordergrund steht – Immobilie kaufen? Oder Immobilie verkaufen? Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Möglichkeiten Immobilienauktion, Bieterverfahren und Zwangsversteigerung sind in jedem Fall erheblich. Insbesondere werden hinsichtlich der Versteigerung von Immobilien häufig Zwangsversteigerungen mit Immobilienauktionen verwechselt. Deshalb wollen wir hier für Sie herausarbeiten, wie eine sinnvolle Abgrenzung zwischen den drei Verfahren, bei denen interessierte Bieter Immobilien ersteigern oder Immobilienanbieter Objekte versteigern können, aussieht.

Rechtlich abgesichert und zuverlässig seriös. Die Immobilienauktion.

Der wichtigste Unterschied zu einer Zwangsversteigerung vorab: Bei einer Immobilienauktion werden Immobilien von einem Eigentümer stets freiwillig eingeliefert. Die professionelle Arbeit eines Auktionshauses, das eine Immobilienauktion durchführt, beginnt schon weit vor der eigentlichen Auktion. Ein erfahrenes Gremium gibt zu jeder Immobilie eine Expertise ab, bevor eine Immobilie zur Auktion eingeliefert wird. Die Immobilien-Experten bewerten Objekte im Detail, um ein realistisches Mindestgebot festzulegen. Bei Plettner & Brecht leistet das ein erfahrenes Team, das den Immobilienmarkt in Berlin und deutschlandweit genau beobachtet: Auf dem Hintergrund jahrelanger Erfahrung zeichnen sich aktuelle Immobilien-Trends schneller ab. Unsere versierten Mitarbeiter wissen Bewegungen am Markt zielsicher zu erkennen und richtig einzuordnen. So entstehen fundierte Einschätzungen zum Marktwert einer Immobilie, die Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft einer Immobilie in das richtige Verhältnis zu setzen wissen.

Eine professionell durchgeführte Immobilienauktion stellt sicher: Der Zuschlag erfolgt stets zum Höchstgebot und ist sofort wirksam. Damit kann der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie nicht nur besonders schnell abgewickelt werden, sondern er hat auch rechtlich Bestand. Bei der Auktion selbst sind Notare vor Ort anwesend, sodass die notarielle Beurkundung direkt stattfinden kann. Das garantiert den Erwerb zum Zuschlagspreis, Nachverhandlungen zum Kaufpreis, wie sie bei einem öffentlichen Bieterverfahren möglich sind, sind hier ausgeschlossen. Dies legt der gesetzliche Rahmen für Immobilienauktionen eindeutig fest. Für Sie als Verbraucher liegt gerade darin einer der wesentlichen Vorteile der Immobilienauktion: Die Durchführung findet innerhalb klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen statt und der professionelle Ablauf ist gesichert, weil die Veranstaltung durch öffentlich bestellte und vereidigte Auktionatoren geleitet wird. Der gesamte Ablauf der Auktion ist für alle Beteiligten transparent. Bei diesem Verfahren ist für alle Parteien Rechtssicherheit gegeben.

Wenn Immobilien über das Amtsgericht zwangsversteigert werden …

Im Gegensatz zu einer Immobilienauktion oder einem Bieterverfahren wird bei der Zwangsversteigerung eines Hauses oder einer Wohnung die zum Verkauf stehende Immobilie vom Eigentümer nicht freiwillig angeboten, hier kommt das Angebot durch den „Zwang zur Versteigerung“ zustande – zum Beispiel aufgrund einer finanziellen Notlage. Der Auftraggeber ist dabei nicht der frühere Eigentümer, sondern häufig ein Gläubiger wie beispielsweise eine Bank. Für Käufer hat dieses Verfahren Vor- und Nachteile. Zunächst erstellt ein Sachverständiger ein offizielles Wertgutachten. Das Verkaufsangebot und der Termin zur Zwangsversteigerung werden durch das zuständige Amtsgericht anschließend öffentlich bekannt gemacht. Wie bei der Immobilienauktion erwirbt auch bei der Zwangsversteigerung von Immobilien stets der Höchstbietende das Objekt. Der Zuschlag ist ein rechtsverbindlicher, hoheitlicher Akt, mit dem das Eigentum in den Besitz des Käufers übergeht. Die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung erfolgt dagegen nur auf Verlangen eines Beteiligten. Insgesamt hängt das Immobilienangebot bei Zwangsversteigerungen von der finanziellen Notlage eines vorherigen Eigentümers ab. Wenn Sie auf einer Zwangsversteigerung eine Immobilie kaufen möchte, sollten Sie wissen: Das Zwangsversteigerungsgesetz regelt dabei sämtliche Details, die es bei diesem Verkaufsverfahren zu beachten gilt.

Das öffentliche Bieterverfahren – Wettbewerb ohne gesetzliche Regelung

Mit dem sogenannten Bieterverfahren von Immobilien verkauft ein Eigentümer seine Objekte wie bei der Auktion freiwillig oder beauftragt jemanden mit dem Verkauf der Immobilie. Ziel ist dabei, im Wettbewerb der Bieter das höchste Kaufpreisangebot zu ermitteln. Für das Verfahren gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage. Daher liegt im Vergleich zur Immobilienauktion und zur Zwangsversteigerung das Risiko für Käufer hier auch deutlich höher. Noch ein wichtiger Hinweis und Tipp für interessierte Käufer im Bieterverfahren: Wie die Ersteigerung der Immobilie im Detail ausgestaltet wird, bestimmt ausschließlich der Eigentümer – ein Kaufinteressent besitzt keinen Anspruch auf eine umfassende Transparenz.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu einem offiziellen Zuschlag bei einer Immobilienauktion oder der Zwangsversteigerung einer Immobilie beim Amtsgericht: Beim Bieterverfahren sind Preisnachverhandlungen bis zur Beurkundung jederzeit möglich. Daraus können für Käufer und Verkäufer erhebliche Probleme entstehen. Darüber hinaus herrscht auch keine gesetzliche Transparenz in Bezug auf die Gebote der konkurrierenden Kaufinteressenten. Das Bieterverfahren kann sogar jederzeit gestoppt werden, da sämtliche Modalitäten, nicht nur wie ein Bieterverfahren bekanntgemacht, sondern auch wie es organisiert wird, allein im Ermessen des Eigentümers oder seiner beauftragten Vertreter liegen.